Beiträge vom Juli, 2003

Umberto Eco

Samstag, 19. Juli 2003 17:56

“Die Bücher und das Paradies”
Umberto Ecos Essays

Vermutlich wäre Umberto Eco vor Urzeiten, als die Menschen noch mit Holzspeeren bewaffnet durch Italiens Wälder streiften, zum Medizinmann seines Stammes gewählt worden. Der hätte sich allabendlich beim Lagerfeuer um Ecos massige, vollbärtige Gestalt versammelt, um seinen Geschichten oder seinen Geschichten über Geschichten zu lauschen. Denn Eco beherrscht die erstaunliche Kunst, aus schlichten Worten lebendige Welten zu erschaffen. Und das gelingt ihm nicht nur in seinen Romanen, sondern ebenso in seinen Essays, also seinen Geschichten über Geschichten, von denen jetzt eine gute Handvoll in “Die Bücher und das Paradies” hier zu Lande erschienen sind.

Als großer Erzähler und Denker der Postmoderne spinnt er fort an seinen Überlegungen zur Intertextualität. Jedes Buch ist für ihn eingebunden in ein uferloses Netz der Anspielungen auf andere Bücher und jedes neue Buch webt an diesem Netz fort. Literatur entsteht so immer auch als Reaktion auf schon vorhandene literarische Werke - selbst wenn ein Autor sie nur indirekt wahrnimmt über das kulturelle Kontinuum, in dem er lebt. Bücher, so bringt Eco es ins Bild, stehen nicht still in den Regalen der Bibliotheken. Nein, sie wispern und flüstern miteinander, und wirklich verstanden hat man ein Buch erst, wenn man all seine Gespräche mit sämtlichen anderen Büchern belauscht hat - also nie.

Aus diesem Zusammenwirken zwischen den Texten der Weltliteratur entfaltet sich, so der konsequent antimetaphysisch argumentierende Eco, auf diese Weise eine überzeitliche, endlose, doch strikt diesseitige Welt: “Intertextuelle Ironie liefert säkularisierten Lesern, die keinen spirituellen Sinn mehr im Text suchen, einen intertextuellen Höhersinn… - wobei es keine andere Verheißung gibt als das fortwährende Gemurmel der Intertextualität. Intertextuelle Ironie setzt einen absoluten Immanentismus voraus. Sie liefert denjenigen Offenbarungen, die den Sinn für die Transzendenz verloren haben.”

Das Herausragende an Ecos Argumentationen ist sein Geschick, durch und durch traditionelle ästhetische Überlegungen nahtlos mit avantgardistischen Thesen zu verknüpfen. Er ist ein hingebungsvoller Leser modernistischer Autoren wie Joyce oder Gérard de Nerval und widmet ihren Werken kluge und detailkundige Untersuchungen. Zugleich aber dürfte es nicht leicht sein, weltweit einen zweiten ebenso wortmächtigen, umfassend gebildeten und gewieften Verteidiger der aristotelischen Poetik zu finden wie Eco. Fabel, Plot und Katharsis spielen in seinen literarischen Überlegungen zentrale Rollen: “Jedenfalls ist das Erzählen und das Erzählern Zuhören eine biologische Grundfunktion. Man entzieht sich nicht leicht der Faszination einer guten Intrige im Reinzustand. Joyce ignoriert vielleicht die Regel der attischen Tragödie, aber nicht die aristotelische Idee des Erzählens. Er stellt sie höchstens in Frage, aber er respektiert sie.”

In dieser Hinsicht verwischen sich für Eco die Grenzen zwischen literarischen Genres. Die kathartische Wirkung der Literatur, also die “Reinigung der Leidenschaften”, ist in seinen Augen - anders als bei Aristoteles - nicht auf die Tragödie beschränkt, sondern in allen künstlerischen Ausdrucksformen möglich, denen es darum geht, Handlung darzustellen: In Filmen wie John Fords “Stagecoach” ebenso wie in Comics, in der Reportage ebenso wie im Roman. Wichtig ist für ihn, mit welcher Perfektion es den Autoren gelingt, die Katharsis zu erzeugen. Ihr gilt Ecos ganze Aufmerksamkeit als Kritiker und seine Sorgfalt als Romancier.

Wie es im abgelaufenen Jahrhundert dazu kommen konnte, dass der Plot in der literarischen Ästhetik über lange Zeit verpönt war, dass “die Literatur sich weigerte, uns spannende Handlungen zu liefern”, dem geht Eco in diesem Buch nicht nach. Kein Zweifel, dass er auch zu dieser Frage Entschiedenes beizutragen hätte, doch will er die Spröde der klassischen Moderne nicht ausspielen gegen sein traditionsorientiertes, barockes Verständnis von Postmoderne. Umberto Eco ist ein Mann der Sinnlichkeit wie des analytischen Scharfblicks. Er entdeckt literarische Schönheit ebenso in manchen überaus ambitionierten Werken der Hochkultur wie in dem einen oder anderen Produkt der Unterhaltungsindustrie. Also überlässt er den Stellungskrieg zwischen beiden Lagern gern anderen und konzentriert sich stattdessen auf seine Arbeit am nächsten Roman, “dessen Zweck ja darin bestehen soll”, resümiert er, “dem Leser das Vergnügen der Erzählung zu liefern.”

Umberto Eco:
“Die Bücher und das Paradies”
Auns dem Italienischen von Burkhart Kroeber
Hanser Verlag, München 2003
341 S., 23,50 €

Thema: Eco, Umberto | Kommentare (0) | Autor: Uwe Wittstock

Maxim Biller

Mittwoch, 9. Juli 2003 17:51

Auch ein Roman muss das wahre Leben spiegeln dürfen
In München steht heute Maxim Billers Roman “Esra” vor Gericht - und damit die Freiheit der Literatur

Es steht viel auf dem Spiel. Heute hat das Münchner Oberlandesgericht über die Freiheit der Literatur zu urteilen. Verhandelt wird gegen Maxim Billers Roman “Esra”. Zwei Klägerinnen werfen dem Autor vor, ihre Privatsphäre zu verletzen, da er ihrer Meinung nach zwei Figuren des Buches zu deutlich nach ihren Vorbildern geformt habe. Der Roman erzählt die Liebsgeschichte zwischen dem jungen Schriftsteller Adam und der Titelheldin Esra. Im März erwirkten die Klägerinnen eine Einstweilige Verfügung, das Buch darf seither nicht ausgeliefert werden. Im April wurde diese Verfügung vom Landgericht in München bestätigt. Der Autor und sein Verlag haben sich daraufhin trotz finanzieller Risiken entschlossen, in Berufung zu gehen. Glücklicherweise, muss man hinzufügen, denn hier ist mehr in Gefahr als ein einzelnes Buch. Die Freiheit der Literatur ist auch die Freiheit ihrer Leser.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wenn das erste Urteil gegen Billers Roman künftig Bestand haben sollte, werden die Möglichkeiten der Schriftsteller, zeitgenössische Erfahrungen zu schildern, erheblich eingeschränkt. Eine Literatur, die von der gesellschaftlichen Realität im Hier und Jetzt berichtet, wird dann nur noch unter Vorbehalt geschrieben werden können. Unter dem Vorbehalt, dass sich niemand findet, der behauptet, anhand bestimmter äußerer Ähnlichkeiten die eigene Person im jeweiligen Buch wieder zu erkennen - und der an dieser Darstellung Anstoß nimmt. Auf der Hand liegt, dass der Literatur damit unsinnige, skandalöse Grenzen gezogen würden. Denn schließlich geht es bei Literatur nicht zuletzt darum, Menschen und Milieus erkennbar zu machen und Anstoß zu erregen.

Juristisch müsste die Sache im Grunde ganz klar sein. Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes stellt lakonisch fest: “Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei”. Dennoch ist, wie Joachim Kersten, einer der renommiertesten Urheberrechts-Anwälte des Landes resümiert, “die Geschichte der Kunstfreiheit in Deutschland eine Geschichte ihrer fortwährenden Einschränkung”. Was für den Fall Biller wenig Gutes ahnen lässt. So apodiktisch das Grundgesetz die Kunstfreiheit verkündet, so emsig sind Gerichte damit beschäftigt, sie in Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht auszuhebeln.

Der berühmteste bundesdeutsche Prozess dieser Art ging zurück auf die Klage des Adoptivsohns von Gustaf Gründgens gegen Klaus Manns Roman “Mephisto”. Das Verfahren beschäftigte von 1964 an acht Jahre lang Gerichte und Öffentlichkeit. Es endete mit einer klaren Niederlage des Buches vor dem Bundesgerichtshof. Der sah in “Mephisto” einen Schlüsselroman, der in ehrverletzender Weise Gründgens Karriere in Hitlers Deutschland nachzeichne.

Für heftige Emotionen sorgte das Urteil nicht zuletzt deshalb, weil es den Emigranten Klaus Mann, der vor den Nazis hatte fliehen müssen, daran hinderte darzustellen, wie sich ein im Roman Hendrik Höfgen genannter Künstler an das Regime der Nazis anbiederte. Wenn das Buch heute dennoch in einer Millionenauflage vorliegt, ist das dem Mut der Rowohlt Verlages zu danken. Der setzte sich 1980 kurzerhand über das Publikationsverbot hinweg, und nur weil kein Erbe von Gründgens erneut Einspruch erhob, blieb dem Roman ein weiteres Verfahren erspart.

Ein für die Literatur ermutigendes Urteil fällte der Bundesgerichtshof 1982. Friedrich Christian Delius, der sich damals noch F.C. nannte, hatte eine polemische “Moritat auf Helmut Hortens Angst und Ende” geschrieben, in der er dem Kaufhaus-Unternehmer Horten Angst “vor Konkurrenz, vor seinesgleichen, vorm Schuft” unterstellte und vermutete, “von ihm bezahlte Politiker” schwitzten “über Gesetzen,/ die ihm genehm sind und seine Gegner zerfetzen”. Horten mochte das nicht auf sich sitzen lassen, konnte sich aber mit seiner Klage nicht durchsetzen, da die Moritat nach Meinung der Richter einem Autor gewisse satirische Freiheiten und Formulierungen gestatten.

Erst kürzlich jedoch, im Jahr 2000, wurde an einem Essener Landgericht das Buch “Als ich das erste Mal mit einem Jungen im Bett lag” von Birgit Kempker verboten, weil sie darin ihren Bettpartner beim Namen nannte. Zwar bescheinigten vier literaturwissenschaftliche Gutachter dem “litaneihaften”, “forciert artifiziellen” Poem vor Gericht, seinen überdeutlich fiktionalen Charakter: Es sei “in keiner Phase auf Erkennbarkeit” bestimmter Personen hin angelegt. Dennoch gestand der Richter dem Kläger, nur weil sein Name in dem Gedicht erscheint, das Recht zu, das Buch einstampfen zu lassen. Leider hatten weder die Autorin noch ihr Verlag das Geld, den Rechtsstreit durch den Instanzenweg weiterzuverfolgen und mussten das Bändchen tatsächlich der Papiermühle überantworten.

De facto ist es also hier zu Lande nicht weit her mit der Kunstfreiheit. Zumindest sind Richter zugunsten des Persönlichkeitsschutzes mit Verboten schnell bei der Hand. Und dies obwohl der Bundesgerichtshof anlässlich des Falles Delius ausdrücklich festgehalten hat, “dass Charakter und Stellenwert des beanstandeten Textes als Aussage der Kunst das Verständnis von ihm im sozialen Wirkungsbereich zu beeinflussen vermögen.” Jenseits des juristischen Jargons enthält dieser Satz die schlichte Erkenntnis, dass Literatur als Literatur gelesen wird, nicht als Tatsachenbericht. Für den Fall Biller bedeutet das konkret: Da Biller “Esra” einen Roman nennt und nicht eine Reportage, signalisiert er seinen Lesern von Anfang an, dass die handelnden Figuren seiner Fantasie entstammen, selbst wenn sie bestimmte Lebensdaten mit existierenden Personen teilen.

Natürlich wäre alles einfacher, wenn Biller jede Parallele zur Realität vermieden hätte. Doch kann es schlechterdings nicht die Aufgabe von Literatur sein, Bezüge zur Realität um jeden Preis auszusparen. Im Gegenteil, solche Bezüge sind nicht nur wünschenswert, sondern unvermeidlich: Jeder Schriftsteller greift bei seiner Arbeit bewusst oder unbewusst auf seine Erfahrungen zurück. Will man ihm das verbieten, oder es mit Rücksicht auf andere Menschen, die Teil dieser Erfahrungen sind, reglementieren, entzieht man der Literatur ihre Geschäftsgrundlage.

Thema: Biller, Maxim | Kommentare (0) | Autor: Uwe Wittstock