Beitrags-Archiv für die Kategory 'Müller, Heiner'

Helge Malchow

Samstag, 16. Februar 2008 16:42

5:3 für Ängstlichkeit und Spießigkeit
Jeder Verleger ist ein Verkäufer seiner Bücher. Doch Helge Malchow, der Chef von Kiepenheuer & Witsch, ist zugleich ihr Verteidiger: Um drei Titel seines Hauses hat er bis vor die höchsten Richtertische gekämpft. Für Heiner Müller mit Erfolg, für Maxim Biller ohne

Ein Verleger ist ein Impresario der Literatur. Er will, wenn er es ernst meint mit seinem Beruf, nicht nur Bücher verkaufen, er will auch die Ideen seiner Autoren verbreiten, will ihnen Gehör und Geltung verschaffen, will Ruhm und Anerkennung für sie erringen. Der schwierige Spagat zwischen den Gesetzen des Marktes und den Gesetzen der Kultur gehört zu seinen gymnastischen Grundübungen. Doch als wäre das nicht genug, werden ihm gelegentlich noch ganz andere Fähig- und Fertigkeiten abverlangt. Dann muss der Verleger seine Autoren nicht nur auf dem engen Buchmarkt durchsetzen, sondern muss für sie zudem in juristische Kämpfe ziehen gegen zu enge Vorstellung von den Freiheiten der Kunst. Dann ist der Verleger nicht nur der Verkäufer und Verbreiter der Literatur, sondern wird zu ihrem wichtigsten, wenn nicht einzigen Verteidiger.

Helge Malchow, der Chef des Verlages Kiepenheuer & Witsch in Köln, hat diese Zusatzrolle in den letzten Jahren gleich drei Mal übernommen. Es steht jetzt 2:1 für ihn, zwei Mal zog er für seine Bücher erfolgreich vor Gericht, ein Verfahren endete mit einer Niederlage. Doch das Thema ist zu ernst, als dass man die drei Prozesse locker nach Art von Sportresultaten zusammenfassen sollte. Vielleicht ist die Abhängigkeit eines Schriftstellers und also der Literatur vom Verleger nie größer als im Fall eines Rechtskonflikts. Denn üblicherweise wird, wenn jemand gegen ein Buch mit juristischen Mitteln vorgeht, zunächst der Verleger verklagt, der das Buch auf den Markt brachte, und erst in zweiter Linie der Autor, der es schrieb.

Verleger stehen in einer solchen Situation vor einer für die Literatur oft fatalen Kalkulation. Wenn das Buch, dass sich plötzlich vor Richtertischen wiederfindet, kein Bestseller ist – und weit mehr als 95 Prozent aller Bücher sind keine – dann kann der Verleger selbst im Falle eines Erfolges vor Gericht nicht damit rechnen, an dem Buch nennenswerte Summen zu verdienen. Mit Sicherheit aber weiß er, dass Literaturprozesse sehr aufwendig und zeitraubend sind, dass er dafür hoch spezialisierte Anwälte braucht, die gern imposante Rechnungen schreiben und dass der Ausgang des Verfahrens höchst ungewiss ist. Unter ökonomischen Gesichtspunkten ist es also fast nie sinnvoll, sich für ein Buch juristisch weit aus dem Fenster zu lehnen. Folglich finden viele derartige Prozesse ihr frühes Ende schon in der ersten Instanz, in der bekanntlich recht hemdsärmlich Recht gesprochen wird. Falls das Buch dort nicht als strahlender Sieger den Gerichtssaal verlässt, oder falls sein Gegner es vor eine zweite Instanz zitiert, hat es sein Lebensrecht schnell verwirkt, und es schließen sich über ihm unwiderruflich die Aktendeckel.

Seltsame Situation: Die Literaturfreiheit gehört zum zentralen Bestand der bürgerlichen Rechte und wird vom Grundgesetz ohne jede Einschränkung garantiert, sie kann ihre Grenze also nur im Konflikt mit anderen Grundrechten finden. Die Verfechtung dieses hohen Rechtsgutes jedoch liegt de facto in privaten Händen, in den Händen der Verleger, die gerade mit guten Büchern selten ein so beruhigendes finanzielles Polster erwirtschaften, dass sie sich ausufernde Prozesse leisten könnten. Andererseits besteht an der Verteidigung der Literaturfreiheit ein öffentliches Interesse, denn die Freiheit der Literatur ist zugleich die Freiheit ihrer Leser – was nicht verlegt werden darf, kann naturgemäß auch von niemandem gelesen werden.

Helge Malchow kann sich über mangelnden Erfolg nicht beklagen, sein Verlag Kiepenheuer & Witsch zählt zu den wichtigsten des Landes. Kaum ein anderer hat von Böll über Bellow bis García Márquez so viele Nobelpreisträger, von Harald Schmidt über Joschka Fischer bis Biolek so viele populäre, von DeLillo über Julian Barnes bis Doctorow so viele hoch gelobte, von Frank Schätzing über Bastian Sick bis Nick Hornby so viele gewinnbringende Autoren im Programm wie er. Was ihm nicht nur gesunde Bilanzen eintrug, sondern eben auch die Möglichkeit verschaffte, in juristischen Konflikten um Bücher seines Hauses alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

1995 zum Beispiel setzte die Bundesprüfstelle den Roman „American Psycho“ von Bret Easton Ellis auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften. Das bedeutete unter anderem, dass die Buchhandlungen ihn nicht mehr auslegen, sondern nur noch auf Nachfrage erwachsener Kunden unterm Ladentisch verkaufen durften. Er war damit praktisch vom Buchmarkt verbannt. Tatsächlich ist das Buch keine sanfte Bettlektüre, sein Held ist ein Börsenmakler und Serienlustmörder, der mit Vorliebe Frauen zu Tode foltert. Doch gefällt wurde die Entscheidung gegen zwei von der Prüfstelle selbst eingeholte literatur- und erziehungswissenschaftliche Gutachten, die den Roman nicht als Pornographie, sondern als Kunstwerk einstuften und empfahlen, ihn nicht auf die Liste zu setzen. Es brauchte fünf Jahre und zähe juristische Gefechte auf dem labyrinthischen Instanzenweg, bis das Oberverwaltungsgericht in Münster das Buch endgültig wieder freigab, weil es ausdrücklich dessen Rang als Kunstwerk anerkannte.

Beim zweiten Fall, in dem ein Buch des Kiepenheuer & Witsch Verlags rechtlich gefährdet war, ging es um Heiner Müllers Theaterstück „Germania 3 Gespenst am toten Mann“. Müller hatte darin Textteile aus den Werken Hölderlins, Kleists, Kafkas und in zwei Fällen auch Brechts eingewoben. Brechts Erben erhoben aus urheberrechtlichen Gründen Klage, da die von Müller in das Stück einmontierten Brecht-Passagen mit zusammen knapp vier Seiten die übliche Zitierfreiheit überschritten. Wieder brauchte es etliche Jahre und mehrere einstweilige bzw.

Hauptsacheverfahren, bis das Verfassungsgericht im Jahr 2000 entschied, dass ein Schriftsteller auch Texte fremder Autoren in sein Werk aufnehmen darf, soweit sie „Gegenstand und Gestaltungsmittel seiner eigenen künstlerischen Aussage bleiben“. Ein Urteil, das gerade mit Blick auf die ausgeprägten Neigung postmoderner Autoren zum Zitat und ihres deshalb programmatisch laxen Umgangs mit dem geistigen Eigentum anderer, von herausragender Bedeutung ist.

Der dritte Rechtsstreit schließlich, den Malchow um ein Buch seines Verlages führte, wuchs sich zum spektakulärsten von allen aus und ging verloren. Zwei Klägerinnen glaubten sich in Figuren aus Maxim Billers Roman „Esra“ wieder zu erkennen und ließen das Buch wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verbieten. Auch in diesem Fall zog sich das Verfahren über gut vier Jahre und vier Instanzen hin. Die abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war äußerst knapp: Fünf Richter votierten für das Verbot des Buches, drei dagegen. „Ich halte“, sagt Malchow, „das so zustande gekommene Urteil nach wie vor für falsch. Die fünf Richter, die sich durchsetzen, haben den Kunstcharakter des Romans richtig erkannt, aber daraus nicht die richtigen Schlüsse gezogen.“

Tatsächlich beschreibt die Argumentationslinie der Urteilsbegründung eine seltsame Kurve: Zunächst wird zugestanden, dass ein Roman „nicht am Maßstab der Welt der Realität, sondern nur an einem kunstspezifischen, ästhetischen Maßstab gemessen werden“ darf. Und dass dies auch gelte, wenn „hinter den Romanfiguren reale Personen als Urbilder erkennbar sind“. Denn die Kunstfreiheit schließe eine Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit ein. Dann aber verlassen die fünf Verbots-Richter diese Position plötzlich, betrachten die Romanfiktion doch teilweise als Realitätsbeschreibung und kommen zu merkwürdigen „Je-Desto“-Abwägungen: „Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts.“

Diesem Punkt kritisieren auch die drei Richter, die für die Freigabe „Esras“ stimmten, und machen ihren Richterkollegen abschließend den schärfsten Vorwurf, der in dem Verfahren denkbar war: Sie nennen deren Urteil bündig einen „verfassungswidrigen Eingriff“ in die vom Grundgesetz garantierten Rechte von Autor und Verlag. „Sicher“, sagt Malchow, „die Niederlage schmerzt, doch die Sondervoten der drei unterlegenen Richter haben mir gezeigt, dass mein Verständnis von Literaturfreiheit nicht abwegig, sondern auch fachjuristisch sehr gut zu rechtfertigen ist.“

Öffentlich wurde hierzulande wohl noch nie so viel diskutiert über das komplexe Verhältnis von Kunst und Wirklichkeit wie in den Jahren des „Esra“-Prozesses. Darin könnte man, dem Urteil zum Trotz, ein Erfolg für Malchow sehen. Doch dessen Fazit klingt auch unter diesem Gesichtspunkt ernüchternd. In den vielen Debatten um „Esra“ ist ihm, resümiert er, „ungeheuer viel Ängstlichkeit und Spießigkeit begegnet gegenüber der Provokation, die in jedem Kunstwerk liegt.“ Und letztlich haben Ängstlichkeit und Spießigkeit 5:3 gewonnen.

Thema: Biller, Maxim, Malchow Helge, Müller, Heiner | Kommentare (0) | Autor: Uwe Wittstock

Heiner Müller

Samstag, 12. Mai 2001 21:25

Merkwürdiger Heiner Müller
Eine Biografie bringt alles über sein Leben - und doch zu wenig

Der beste Heiner-Müller-Biograf wäre natürlich Heiner Müller selbst gewesen. Nicht nur weil er sich vermutlich ganz gut auskannte in der eigenen Vergangenheit. Er besaß auch den nötigen Zynismus und die Freude an Absurditäten, die es braucht, um sein Leben effektvoll zu beschreiben. Müller, der Dialektiker, liebte Gegensätze, Widersprüche und Konflikte, sie seien es, die alle Entwicklungen vorantreiben. Schon deshalb müsste ein Biograf Müllers vor allem die inneren Widersprüche, die Absurditäten dieses Lebens in den Mittelpunkt stellen. In Jan-Christoph Hauschilds 600-seitiger Biografie klingen sie an.

1. Müllersche Merkwürdigkeit: Fast alle Zeugnisse aus der Zeit der Kindheit und Jugend Müllers beschreiben den kleinen Heiner als dünnhäutig und sanft. Er sei, berichten Schulfreunde, ein “zurückhaltender, nachdenklicher” Junge gewesen, der “fast mädchenhafte Züge an den Tag legte” und jeden Streit vermied.

Aus diesem Kind wird jedoch ein Dramatiker, der nach eigenen Worten an nichts anderes glaubt als an Konflikte. Der vierzig Jahre im Dauerdissens mit den Kulturpolitikern der DDR lebt und nach 1989 seinen Widerwillen gegen die westliche Welt (”die von der Deutschen Bank unterhaltene Demokratie der BRD”) lustvoll zelebriert. Der in seinen Stücken den denkbar kaltherzigsten Umgang mit Menschen ausstellt und vorzugsweise die inhumanen, mörderischen Züge einer auf Humanität zielenden Revolution beschwört. Muss man Müller also zu jenen Intellektuellen zählen, die, selbst überaus sensibel und zu Gewalt völlig unfähig, geistig von jeder Spielart der Gewalt angezogen werden und schon deshalb in ihrem politischen Denken kriegerisch-revolutionäre Lösungen weitaus faszinierender finden als friedlich evolutionäre?

2. Müllersche Merkwürdigkeit: Müller, der ehemals so empfindsame Junge, gibt sich zeitlebens wenig Mühe mit Menschen, von denen man annehmen könnte, sie stünden ihm nahe. Die Mutter seines ersten Kindes heiratet er in den fünfziger Jahren nach der Scheidung gleich noch einmal, doch vermutlich nicht aus Liebe, sondern aus finanziellen Gründen. Zumindest hält er sich Frau und Tochter sowohl in der ersten wie der zweiten Ehe möglichst vom Leib. Seine dritte Frau Inge Müller macht er zunächst zur Mitarbeiterin seiner Stücke, um ihre Beiträge zu den gemeinsamen Werken später in Interviews wortreich kleinzureden. Nach dem Selbstmord Inge Müllers bekommt deren neunzehnjähriger Sohn Bernd seinen Adoptivvater Heiner kaum noch einmal zu Gesicht. Immer wieder wendet sich Müller von Freunden oder Familienmitgliedern ab, vergisst sie über Jahre hinweg wie alte, abgelegte Hüte.

Dagegen fliegen Müller, zumal im Theater, die Herzen anderer Menschen ohne weiteres zu. Oft schart er ausufernde Freundeskreise um sich, die ihn bewundern und verehren. Noch seine Beerdigung wurde zu einer eindrucksvollen Demonstration der Zuneigung, die ihm viele Prominente und Nicht-Prominente entgegenbrachten. Gehörte Müller also zu jenen Menschen, die sich, gerade weil sie selbst nur wenige emotionale Bindungen haben, als Projektionsfiguren für die Gefühle anderer vorzüglich eignen?

3. Müllersche Merkwürdigkeit: Müller war zweifellos ein ausgeprägter Skeptiker. Er hatte, wie er sagte, “großen Spaß daran, Illusionen zu zerstören”. Doch an einer Illusion hielt er konsequent fest: an der Idee der politischen Wirksamkeit des Theaters. Seine jahrzehntelange Arbeit an Produktionsdramen und Lehrstücken in Brechtscher Tradition ist ohne den festen Glauben, via Bühne in die Politik hineinwirken zu können, nicht zu begreifen. Zu Anfang seiner Karriere, als er in seiner Heimat mit Verboten überhäuft wurde, konnte er sich vielleicht noch in der Vorstellung bestätigt fühlen, die eigene Arbeit sei purer Sprengstoff für die geschlossene Gesellschaft der DDR. Doch wenn man sich vor Augen stellt, dass Müller Ende der achtziger Jahre, also im Zeitalter der elektronischen Massenmedien, wieder aufs Lehrstück zurückgriff, um mit Theaterarbeiten (”Wolokolamsker Chaussee”) die inneren Reformen des erstarrten Sozialismus voranzutreiben, dann ist es schwer, sich ein leichtes Kopfschütteln zu verkneifen. War Müller also einer jener Schriftsteller, die, obwohl sie die Welt mit programmatischer Kälte und Nüchternheit beschreiben, sich mit Blick auf die eigene Arbeit den erstaunlichsten Täuschungen hingeben?

4. Müllersche Merkwürdigkeit: Nur wenige marxistische Schriftsteller haben nach der Implosion des Ostblocks so radikal wie Müller mit den sozialistischen Staaten abgerechnet, die ihren Bürgern immer neue Opfer für den Aufbau einer utopischen kommunistischen Zukunft abverlangten: “Die Opfer sind gebracht worden, aber sie haben sich nicht gelohnt. Es ist nur Lebenszeit verbraucht worden. Diese Generationen sind um ihr Leben betrogen worden, um die Erfüllung ihrer Wünsche. Für ein Ziel, das illusionär war.”

Dennoch hat sich Müller wie kaum ein anderer Schriftsteller oder Intellektueller nicht nur zu einem Nachlassverwalter der DDR-Kultur machen lassen, sondern zu einer Symbolfigur des geschichtsphilosophischen Schmollens: Nie brachte er es fertig, den Zugewinn an Freiheit, den die Wende für die Menschen im Ostblock mit sich brachte, als einen seltenen historischen Glücksfall zu preisen. Er war vielmehr immer darauf bedacht, die Auflösung der weltweiten Konfrontation zwischen Ost und West - und damit das geringer gewordene Risiko einer nuklearen Totalvernichtung - als Symptom des Verfalls und erst recht einer nahenden Katastrophe zu deuten. Kann man Müller also zu jenen Schriftstellern rechnen, die, obwohl sie immer wieder von der Utopie einer besseren, gerechteren Welt schreiben, im Grunde psychisch abhängig sind von der Vorstellung, in der übelsten aller denkbaren Welten zu leben? Die - wie Jean Genet einmal gesagt hat und wie Müller zitierte - möchten, dass die Welt so schlecht bleibt, wie sie ist, damit sie weiter gegen sie sein können?

Natürlich lassen sich in Müllers Leben noch weit mehr Merkwürdigkeiten finden, und natürlich sind die hier vorgeschlagenen Deutungsversuche nicht die einzigen. Müller hatte noch weit mehr intellektuelle Spannungsherde oder bizarre Verhaltensmuster zu bieten. Fast alle kommen sie in der einen oder anderen Form in Hauschilds und materialreichen und schon deshalb verdienstvollen Biographie vor. Doch hat Hauschild diese Widersprüche, die doch wunderbaren Erzählstoff hergegeben hätten, unter einer Flut von Fakten und Daten begraben. Alles, was er schreibt, ist gut recherchiert und richtig, doch nur wenig ist plastisch herausgearbeitet oder zu einer einprägsamen biografischen These zugespitzt.

Im vergangenen Jahr hat Jan-Christoph Hauschild bereits (als Rowohlt-Monografie) eine viel schmalere, konzentriertere Müller-Biografie vorgelegt. Sie liest sich in Hauschilds eher positivistischen als lebendigen Darstellungsweise wie ein angenehm knapper Lebensüberblick. Auf 530 Seiten samt Anhang wirkt seine sachliche Zurückhaltung jedoch ziemlich öde.

Jan-Christoph Hauschild:
“Heiner Müller oder Das Prinzip Zweifel”. Biographie
Aufbau Verlag, Berlin 2001
619 S., 59,90 Mark.

Thema: Müller, Heiner | Kommentare (0) | Autor: Uwe Wittstock